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Bundesverfassungsgericht bestätigt Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft – Differenzierung zur Zeitarbeit bleibt aus

Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft zurückgewiesen, wodurch die Beschränkung von Werkverträgen weiterhin gilt. Die Entscheidung enthält jedoch keine differenzierte Bewertung der Zeitarbeit, obwohl diese in der Branche deutlich weniger genutzt wird. Die Evaluation des BMAS zeigt, dass kleinere Unternehmen stärker von Zeitarbeit abhängig sind und empfiehlt daher eine Entfristung der Ausnahmeregelung.

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