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Unterkünfte für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte vom Faires-Wohnen-Gesetz NRW ausnehmen!

Zusammenfassung

Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben von den Regelungen des neuen Faires-Wohnen-Gesetzes NRW ausgenommen werden. Sie argumentieren, dass die gesetzlichen Vorgaben für diese Unterkünfte zu stark sind und die landwirtschaftliche Praxis beeinträchtigen würden. Die beiden Verbände betonen, dass eine Ausnahmeregelung notwendig sei, um die Beschäftigung von Saisonarbeitern zu sichern und die landwirtschaftliche Wirtschaft zu unterstützen.

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