Bundesverfassungsgericht bestätigt Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft – Differenzierung zur Zeitarbeit bleibt aus
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft zurückgewiesen, wodurch das Verbot für Werkverträge weiterhin gilt. Die Entscheidung enthält jedoch keine differenzierte Bewertung der Zeitarbeit, die als eigenständiges, reguliertes Instrument mit klaren Verantwortlichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt. Der Beschluss stützt sich auf die hohen Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die bei Werkverträgen durch unklare Verantwortungsstrukturen beeinträchtigt sind.