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Asbest im Bauwesen: Rechtliche Vorgaben, Schutzmaßnahmen und Risiken

Zusammenfassung

Asbest bleibt ein bedeutendes Thema im Bauwesen, besonders bei Arbeiten an älteren Gebäuden vor dem 31. Oktober 1993, da dort noch asbesthaltige Materialien vorkommen können. Die neue Gefahrstoffverordnung vom 20. Dezember 2025 regelt den Umgang mit Asbest und verpflichtet Bauherren sowie Unternehmen zu umfangreichen Schutzmaßnahmen, um die Gesundheit der Beschäftigten und die Umwelt zu sichern. Diese Vorgaben betonen die Verantwortung des Betriebsverantwortlichen bei der Identifikation und dem sicheren Umgang mit Asbest.

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