C 1 – Pfändungsrecht: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026
Zusammenfassung
Im Bundesgesetzblatt wurden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Diese Freigrenzen bestimmen, bis zu welchem Betrag ein Schuldner bei einer Pfändung noch unpfändbare Einkünfte behalten darf. Die Veröffentlichung dient als rechtliche Grundlage für Gläubiger und Schuldner, um Pfändungen korrekt durchzuführen.