Anlage: a4-c1 – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026

Zusammenfassung

Die Bekanntmachung legt die Pfändungsfreigrenzen für das Jahr 2026 fest. Sie gibt an, welche Beträge bei Gehalts- und Lohnpfändungen nicht überschritten werden dürfen. Das Dokument richtet sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Gläubiger in Niedersachsen.