VerkR 13/26: Hang rutscht nach Wasserableitung: Kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Zusammenfassung
Ein Hangrutsch nach dem Abpumpen von Wasser aus einem Hochbehälter führte zu Sachschäden auf der Bundesstraße 53, jedoch wurde das Ereignis nicht als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr eingestuft. Das Gericht stellte fest, dass die Ursache wasserwirtschaftlicher Natur war und kein verkehrsspezifischer Zusammenhang bestand. Somit wurde der Strafbefehlsantrag zurückgewiesen, während zivilrechtliche Schadensersatzansprüche weiterhin bestehen bleiben.