Tariftreuegesetz beschlossen
Zusammenfassung
Der Bundestag und der Bundesrat haben das Tariftreuegesetz verabschiedet, wonach Aufträge ab 50.000 Euro nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die Tarifverträge einhalten oder vergleichbare Arbeitsbedingungen bieten. Für Aufträge im Bereich zivile Verteidigung, innere Sicherheit, Katastrophenschutz und Nachrichtendienste gelten die Vorgaben ab 100.000 Euro, während Lieferverträge und Bundeswehraufträge ausgeschlossen bleiben. Die Bundesregierung verspricht, die Bürokratie bei der Umsetzung des Gesetzes auf ein Minimum zu reduzieren.