Tariftreuegesetz beschlossen

Zusammenfassung

Der Bundestag und der Bundesrat haben das Tariftreuegesetz beschlossen, wonach Bund und Länder künftig Aufträge nur an Unternehmen vergeben dürfen, die Tarifverträge einhalten oder vergleichbare Arbeitsbedingungen bieten. Das Gesetz gilt für Bau- und Dienstleistungsaufträge ab 50 000 Euro, mit höheren Schwellenwerten für sicherheitsrelevante Aufträge. Bürokratie soll minimiert werden, während Lieferverträge und Bundeswehraufträge ausgeschlossen bleiben.