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OLG Hamburg zum KI-Training

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Urteil zum KI-Training entschieden, dass die gesetzliche Ausnahme des Text‑ und Data‑Minings sowohl für wissenschaftliche als auch kommerzielle Zwecke gilt. Dabei betont das Gericht, dass Rechteinhaber ihre Arbeiten maschinenlesbar zurückziehen können, jedoch keine konkreten Kriterien dafür vorlegt. Das Urteil liefert zwar einen wichtigen Meilenstein im Urheberrecht für KI, bleibt aber in Bezug auf die praktische Umsetzung und Rechtssicherheit unklar.

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