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Deutliche Verbesserungen bei der D-Arzt-Abrechnung ab 01. Juli 2026!

Zusammenfassung

Ab dem 1. Juli 2026 treten signifikante Änderungen in der Gebührenordnung UV-GOÄ ein, darunter eine lineare 5 %‑Erhöhung der Honorare und die Neugestaltung von Grundleistungen sowie arthroskopischen Operationen. Die Nr. 1 für Untersuchung und Beratung wird ab diesem Datum nicht mehr ausgeschlossen, sodass sie neben anderen Leistungen wie Wundbehandlungen oder Röntgenanwendungen angesetzt werden kann, was zusätzliche Honorare schafft. Neue Leistungen Nr. 4 und Nr. 5 für Beratungsaufwand sowie vereinfachte Abrechnungsketten bei arthroskopischen Eingriffen werden eingeführt, während Implantate zum Einkaufspreis vergütet und ein pauschaler Materialzuschlag angesetzt wird.

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