Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Zusammenfassung
Die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft, endet jedoch bereits am 30. September 2028. Sie gilt für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Betreuungsdienste, schließt jedoch Krankenhäuser und bestimmte Tätigkeiten wie Verwaltung oder Haustechnik aus. Die Verordnung legt neue Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Hilfskräfte und Fachkräfte fest, garantiert zusätzlich 9 Tage bezahlten Erholungsurlaub und ermöglicht Arbeitszeitflexibilisierung.