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Neustart des Investitionszuschusses zur Barrierereduzierung

Zusammenfassung

Seit dem 8. April können bei der staatlichen Förderbank KfW wieder Zuschüsse beantragt werden, um Barrieren in Haus und Wohnung zu reduzieren. Dazu zählen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen. Die Fördervoraussetzungen und Konditionen bleiben unverändert, jedoch darf ein Antrag erst gestellt werden, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen hat – der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gilt als Beginn.

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