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Deutliche Verbesserungen bei der D-Arzt-Abrechnung ab 01. Juli 2026!

Zusammenfassung

Die Gebührenordnung UV-GOÄ wird ab 01. Juli 2026 geändert: Honorare steigen linear um 5 % und die Nr. 1 für Untersuchung und Beratung kann nun neben anderen Leistungen angesetzt werden, was zusätzliche Einnahmen generiert. Neue Positionen Nr. 4 und Nr. 5 fügen Beratungsaufwand bei Heilverfahrensabbruch bzw. Kommunikationsstörungen hinzu, während arthroskopische Operationen ohne Abrechnungsketten abgerechnet werden können. Implantate wie Ankersysteme dürfen zum Einkaufspreis vergütet werden, und es gibt einen neuen pauschalen Materialzuschlag.

Top-Themen von Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)