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Lungenkrebsfrüherkennung

D as neue Früherkennungsangebot für Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juni 2025 durch Ergänzung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Im September 2025 wurde es durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Die dafür als Voraussetzung erforderliche Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Ver

Top-Themen von Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)