Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge – Beschluss des Bundestages vom 27. März 2026
Zusammenfassung
Der Bundestag hat am 27. März 2026 ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen, das ab 2027 die Grund- und Kinderzulagen erhöht, den förderfähigen Personenkreis erweitert und kostengünstige Standarddepots einführt. Die neuen Regelungen begrenzen die Effektivkosten der Depots auf maximal einen Prozent und ermöglichen ein staatlich organisiertes Standardprodukt. Für Arbeitgeber entstehen vor allem Informations- und Kommunikationsaufwand, um die Beschäftigten über die attraktiveren Fördermöglichkeiten zu informieren.