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Lungenkrebsfrüherkennung

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Juni 2025 die Niedrigdosis-CT‑Früherkennung von Lungenkrebs als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt, was im September 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit bestätigt wurde. Die dazugehörige Verordnung zur Strahlenschutzzulässigkeit trat bereits am 1. Juli 2024 in Kraft, wodurch die Lungenkrebsfrüherkennung das fünfte gesetzlich verankerte Krebsfrüherkennungsprogramm darstellt. Im Gegensatz zu Programmen nach § 25a SGB V werden bei der Lungenkrebsfrüherkennung keine Termin‑Einladungen verschickt, da das Programm noch nicht in einer europäischen Leitlinie verankert ist und daher nur nach § 25 SGB V geführt wird.

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