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IVD-Service: BGH-Urteil stärkt Handlungsspielräume von Immobilienverwaltern – Keine starre Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften nicht mehr zwingend drei Vergleichsangebote einholen müssen, bevor sie Erhaltungsmaßnahmen beauftragen. Stattdessen gilt die Einzelfallprüfung: Entscheidet sich ein vernünftiger Eigentümer aufgrund ausreichender und sachgerechter Informationen, ist die Beauftragung zulässig. Das Urteil stärkt damit die Handlungssicherheit von Immobilienverwaltern und ersetzt starre formale Vorgaben durch mehr Flexibilität.

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