Vereinshaftung als Thema zum oberfränkischen Vorstandschaftentreffen
Zusammenfassung
Bei dem Vorstandschaftstreffen der oberfränkischen Bezirksvorstandschaften stand die Vereinshaftung im Fokus. Dr. Lars Peetz erläuterte, dass grundsätzlich nur der Verein haftet und das Privatvermögen von Ehrenamtlichen geschützt bleibt – Ausnahmen gelten bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung von Insolvenz- oder Steuerpflichten. Die Diskussion betonte zudem die Angleichung von eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen seit 2025.