BGH: EuGH soll Reichweite der EU-Dienstleistungsfreiheit klären
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren ausgesetzt und an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen, um zu klären, ob ein nationales Werbeverbot für Fernbehandlungen gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit verstößt. Im konkreten Fall ging es um ein deutsches Unternehmen, das über eine Online-Plattform ärztliche Fernbehandlungen von irischen Ärzten vermittelt hat, ohne persönlichen Arztkontakt. Die Entscheidung des EuGH wird bestimmen, ob solche nationalen Beschränkungen zulässig sind und damit erhebliche Auswirkungen auf Telemedizin-Geschäftsmodelle in der EU haben.