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Zur E-Rechnung gibt es neue Klarstellungen

Zusammenfassung

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (bgvht) informiert über neue Klarstellungen zur E-Rechnung, die bis zum 30. Juni 2030 gelten. Für Bauleistungen reicht es laut den neuen Regelungen, wenn die E-Rechnung im strukturierten Teil nur Summen nach Gewerken enthält und eine menschenlesbare Anlage mit detaillierter Aufschlüsselung (z. B. GAEB-Standard) bereitgestellt wird; die steuerliche Akzeptanz bleibt erhalten, wenn zusätzlich eine strukturierte XML-Datei beigefügt ist. Ebenfalls wird klargestellt, dass Abschlagszahlungen bis zum 30. Juni 2030 in einem Anhang der Endrechnung aufgeführt werden können, sofern die Rechnung darauf hinweist.

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