Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen – Wolfsmanagement jetzt festlegen
Zusammenfassung
Der Landesbauernverband Brandenburg begrüßt die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz und fordert nun ein zügiges Erarbeiten eines Wolfsmanagementplans. Die Bejagung soll vom 1. Juli bis zum 31. Oktober erlaubt sein, während außerhalb dieser Zeit Schonzeiten gelten und Schadensfälle leichter zu behandeln sind. Ziel ist die Regulierung des Wolfsbestands in Einklang mit den Interessen der Weidetierhalter und dem Schutz von Wildtieren.