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Sommerzeit 2026

Zusammenfassung

In 2026 beginnt die Sommerzeit am 29. März und endet am 25. Oktober, wodurch jeweils eine Stunde weniger bzw. mehr gearbeitet wird. Während die wegfallende Stunde keine Arbeitszeit oder Bezahlung bedeutet, muss eine zusätzliche Stunde bei Rückstellung vergütet werden. Änderungen in der Arbeitszeitverteilung bedürfen der Betriebsratsmitbestimmung, jedoch kann dieser keine Bezahlung für die wegfallende Stunde fordern.

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