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Urteil des Monats: Nur wenige Tage Frist für den Buchauszug? Zu kurz. Fristlose Kündigung unwirksam.

Zusammenfassung

Der Handelsvertreter hat das Recht, einen Buchauszug von seinem Prinzipal zu verlangen, um Provisionsabrechnungen prüfen zu können. Wird dieser Auszug grundlos verweigert, kann der Vertreter den Vertrag fristlos kündigen. Die Folge klärt jedoch, wann eine vom Vertreter gesetzte Frist für den Buchauszug zu kurz ist und welche Faktoren die Angemessenheit der Frist bestimmen.

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