Urteil des Monats: Nur wenige Tage Frist für den Buchauszug? Zu kurz. Fristlose Kündigung unwirksam.
Zusammenfassung
Der Artikel erläutert, dass ein Handelsvertreter einen Buchauszug von seinem Prinzipal verlangen darf, um seine Provisionsabrechnungen zu prüfen. Wenn der Prinzipal den Auszug ohne triftigen Grund verweigert, kann der Vertreter fristlos kündigen. Der Beitrag klärt zudem, wann eine vom Vertreter gesetzte Frist für den Buchauszug zu kurz ist und welche Faktoren die Angemessenheit der Frist bestimmen.