DKG und GKV-SV einigen sich auf Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
Zusammenfassung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben ein Abkommen über das stationäre Leistungsspektrum für die neu zu etablierenden sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) geschlossen. Diese Einrichtungen sollen wohnortnah ambulante und nicht-komplexe stationäre Versorgung mit Schwerpunkt auf internistischen und geriatrischen Behandlungen anbieten, inklusive ausgewählter AOP- und Hybrid‑DRG‑Leistungen. Das Ziel ist, die Versorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern und Überversorgung in Ballungsräumen zu reduzieren.