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Neues BMF Schreiben zur steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben

Zusammenfassung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. November 2025 ein neues Schreiben veröffentlicht, das die steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben aktualisiert. Es ergänzt das frühere Schreiben vom 30. Juni 2021, indem es die Nachweisführung für Bewirtungsaufwendungen an die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung ab dem 1. Januar 2025 für inländische Unternehmensumsätze anpasst. Die Details sind unter der Rubrik „Bewirtungsaufwendungen“ in der CDH-Infothek Steuern zu finden.