Klinik scheitert mit 30-Minuten-Regel
Zusammenfassung
Der Marburger Bund hat erneut die Rechte von Ärzten in der Rufbereitschaft durchgesetzt: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen erklärte die Vorgabe, innerhalb von 30 Minuten „am Patienten“ verfügbar zu sein, für unzulässig. Die Gerichtsbeschlüsse betonen, dass nur die reine Wegezeit bis zum Arbeitsort geregelt werden darf und die Zeit zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme nicht einseitig festgelegt werden kann.