Urteil des Monats – Kein Ausgleichsanspruch bei Einmalprovisionen? Nicht unbedingt!
Zusammenfassung
Einmalprovisionen entziehen dem Handelsvertreter nicht automatisch einen Ausgleichsanspruch, wenn das Unternehmen nach Vertragsende keinen dauerhaften Vorteil behält. Die Argumentation, dass bei Einmalprovisionen kein Vorteil entsteht, weil keine Folgeprovisionen gezahlt werden müssten, ist nicht vollständig korrekt. Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil die Rolle einer gestrichenen Sonderprämie beleuchtet, um diese Problematik zu klären.