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Neue Zollregularien beim Grenzübertritt Norwegen seit 1. Februar 2026

Zusammenfassung

Seit dem 1. Februar 2026 muss die norwegische Zollverwaltung (Tolletaten) im Rahmen des Digitalisierungsprogramms Digitoll eine digitale Anmeldung und Information aller Warenbewegungen von und nach Norwegen vornehmen. Das Programm zielt darauf ab, den Informationsfluss für internationale Straßentransporte vollständig zu digitalisieren und betrifft damit sämtliche Unternehmen, die solche Transporte durchführen. Die neuen Verpflichtungen gelten bereits ab dem genannten Datum und erfordern eine frühere bzw. gleichzeitig mit der Ankunft erfolgende digitale Meldung.

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