Aufnahme von Pfandbriefen in die Positivliste für Anlagevorsorgeverträge (AltZertG) sachgerecht
Zusammenfassung
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) hat dem Bundesministerium der Finanzen Änderungsvorschläge zur Altersvorsorgereform eingereicht, die Pfandbriefe ausdrücklich in die Positivliste für Anlagevorsorgeverträge aufnehmen sollen. Der vdp argumentiert, dass Pfandbriefe zu den sichersten Anlageformen in Deutschland gehören und mit Staatsanleihen vergleichbar sind, da sie durch hochwertige Deckungswerte besichert sind und streng reguliert werden. Die Aufnahme in die Positivliste würde sicherstellen, dass Altersvorsorgende nur sichere Anlagen nutzen können, die sie selbst erwerben könnten.