Nachhaltigkeitsberichterstattung: Einigung in Brüssel
Zusammenfassung
Die EU-Kommission hat mit Rat und Parlament ein Omnibus-I-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet, das die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) umfasst. Für CSRD gelten Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitenden und einem Jahresnettoumsatz über 450 Millionen Euro, während CSDDD Unternehmen mit mehr als 5 000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro betrifft. Das Paket enthält zudem eine Überprüfungsklausel, die es den Gesetzgebern erlaubt, die Schwellenwerte zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen.