DStV für pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen
Zusammenfassung
Ab 2026 entfällt die Pauschale für selbst getragene Stromkosten beim Laden von E‑Dienstwagen; stattdessen müssen Arbeitnehmer die verbrauchte Strommenge und den Preis nachweisen. Der Deutsche Steuerberaterverband kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert die Rückkehr zu einer bürokratiearmen Pauschale. Arbeitgeber können die Kosten weiterhin steuerfrei erstatten, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen oder eine Strompreispauschale akzeptieren.