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TI-Pflicht für Heil- und Hilfsmittelerbringer verschiebt sich

Zusammenfassung

Die Frist für die verpflichtende Anbindung von Heil- und Hilfsmittelerbringern an die Telematikinfrastruktur (TI) wird vom ursprünglich für den 1. Januar 2026 vorgesehenen Termin auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Diese Änderung soll die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) und Hilfsmittelverordnung unterstützen, indem mehr Zeit für technische Vorbereitung, Schulung und Klärung von Finanzierung sowie Datenschutz geboten wird. Die Spitzenverbände der Ernährungstherapie begrüßen die Verlängerung, da sie ein realistisches Zeitfenster für eine stabile und praxisnahe digitale Anbindung schafft.

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