Nachhaltigkeits-Berichtspflichten im Umbruch: AUMA fordert Rechtssicherheit

Zusammenfassung

Die EU-Kommission plant, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Lieferketten-Richtlinie CSDDD und die EU-Taxonomie zu vereinfachen, indem sie höhere Schwellenwerte festlegt, Fristen verschiebt und Berichtsumfänge reduziert. Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitenden oder bestimmten Umsatz- bzw. Bilanzgrößen müssen künftig erst ab 2028 berichten, während die neuen Regelungen bis Ende 2025 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Für die deutsche Messewirtschaft bleiben Fragen zu Inhalt, Zeitpunkt der Verabschiedung und nationaler Umsetzung offen.