Messerverbot: Ausnahmen für ausstellende Unternehmen auf Messen

Zusammenfassung

Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit verabschiedet, wobei die Messereinschränkungen für den öffentlichen Raum neu geregelt wurden. Für die Messebranche bleiben klare Ausnahmeregelungen bestehen, z. B. für Anlieferverkehr, Gewerbetreibende und das Ausstellen von Messern auf Messen. Die erlaubte Klingellänge bleibt bei 12 cm, da eine Reduzierung auf 6 cm keine reale Sicherheitsverbesserung bringen würde.