Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
44 ArtikelDeutsches Gesetz zur Gefahrenabwehr im zivilen Luftverkehr, einschließlich Regelungen zur Drohnenabwehr.
Deutsches Gesetz zur Gefahrenabwehr im zivilen Luftverkehr, einschließlich Regelungen zur Drohnenabwehr.