Energieeffizienzgesetz
41 ArtikelDas Energieeffizienzgesetz (EnEfG) setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um und verpflichtet Bund, Länder und Unternehmen zu verbindlichen Einsparzielen beim Endenergieverbrauch. Kernpunkte sind sektorspezifische Zielwerte, Energiemanagementsysteme für Unternehmen ab bestimmten Verbrauchsgrenzen, Abwärmepflichten, Anforderungen an Rechenzentren sowie Umsetzungsberichte. Verbandsradar bündelt die Positionen von Industrie-, Handwerks-, Gebäude-, Digitalwirtschafts-, Energie- und Umweltverbänden. Typische Debatten: Reichweite der Pflichten, Kostenbelastung für den Mittelstand, Verhältnis zu Förderinstrumenten, Nachweispflichten und Verwaltungsaufwand, Schwellenwerte für Rechenzentren sowie die laufende Novellierung. Hier findet sich der strukturierte Überblick der Primärstimmen.