Vaterschaftsurlaub bzw. Freistellung für gleichgestellte zweite Elternteile anlässlich der Geburt des Kindes
Zusammenfassung
Der Artikel informiert über das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach ein Bundesbeamter Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub gemäß der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie hat, und betont die noch nicht rechtskräftige Lage sowie mögliche Auswirkungen auf Beamte und Tarifbeschäftigte. Der dbb hat Handlungsempfehlungen, Musterwidersprüche und -klagen bereitgestellt, um Mitgliedern bei der Durchsetzung von Vaterschaftsurlaub zu unterstützen. Für Geburten ab dem 3. August 2022 gelten besondere Regelungen, wobei rückwirkende Ansprüche begrenzt sind und die Verjährung beachtet werden muss.