Unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Arbeitnehmer nur bei sachlichem Grund
Zusammenfassung
Das BAG entschied, dass die Klägerin Anspruch auf eine um 5 % höhere Entgeltfortzahlung für Januar und Februar 2023 hat, weil sie bei der Einführung einheitlicher Arbeitsverträge in die gleiche Gruppe wie die Mehrheit der Mitarbeiter eingetreten ist. Die Klägerin hatte das Angebot abgelehnt, während die meisten Kollegen es annahmen und anschließend höhere Grundlöhne erhielten. Da die Klägerin arbeitsunfähig war, erhielt sie bislang nur ihren alten Grundlohn; das Gericht sah jedoch eine gleichbehandlungsbedingte Erhöhung an.