Lohn- und Gehalt ab 01. April 2026
Zusammenfassung
Ab dem 1. April 2026 werden die tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe bundesweit auf dem gleichen Niveau angeglichen, wodurch ein langer Prozess beendet wird. Dennoch bleiben noch Unterschiede in bestimmten Regelungen wie der Lohngruppe 2b, Härtefallregelungen und dem 13. Monatseinkommen bestehen; diese werden voraussichtlich in der Lohn‑ und Gehaltsrunde 2027 adressiert. Zusätzlich laufen Gespräche über die Angleichung der Tarifrente Bau und die Rolle von vermögenswirksamen Leistungen, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.