Kulturrat lehnt Regelanfragen beim Verfassungsschutz ab
Zusammenfassung
Der Deutsche Kulturrat lehnt eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz in der öffentlichen Kulturförderung ab, da er dies als Ausdruck eines Generalverdachts sieht. Außerdem widersetzt sich der Rat einem Bekenntniszwang für Kulturverantwortliche und betont die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit von Jurys bei der Auswahl von Preisträgern zu gewährleisten. Diese Haltung folgt auf die Kontroverse um politische Meinungsäußerungen bei der Berlinale und den Ausschluss von Buchhandlungen aus renommierten Preisen.