Hebammenhilfevertrag: Abgelehnter Eilantrag trotz 20 Prozent Umsatzverlust für Beleghebammen
Zusammenfassung
Der neue Hebammenhilfevertrag führt zu durchschnittlichen Umsatzverlusten von 20 % für Beleghebammen, obwohl die Zahl der Geburten mit 1:1‑Betreuung um 15 % gestiegen ist. Die Daten widerlegen die Annahme des GKV‑Spitzenverbands, dass mehr 1:1‑Betreuung die Einnahmen steigere; stattdessen sinken die Umsätze und mehrere Teams kündigen. Das Landessozialgericht Berlin‑Brandenburg hat den Eilantrag des DHV abgelehnt, da keine wirtschaftlich unangemessene Vergütung nachgewiesen wurde.