GEMA – Einreichungsfristverkürzung ab 1. April 2026 und weitere Neuerungen bei den GEMA-Tarifen (U-K und E)
Zusammenfassung
Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) hat mit der GEMA eine Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen, die ab dem 1. April 2026 die Einreichungsfristen für GEMA-Tarife (U‑K und E) verkürzt. Zusätzlich werden neue Serviceangebote eingeführt, die den Ablauf für Künstler und Veranstalter vereinfachen sollen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Abwicklung von GEMA‑Rechten effizienter und transparenter zu gestalten.