Photovoltaik bleibt Handwerkssache: ZVSHK begrüßt OLG-Urteil
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Koblenz hat klargestellt, dass die Planung und Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich handwerkliche Tätigkeiten sind, die eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern. Der ZVSHK begrüßt dieses Urteil als Stärkung der Handwerksbetriebe gegen Billiganbieter und stellt zugleich klar, dass auch das Klempner- sowie das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk berechtigt sind, PV- und Solarthermieanlagen zu installieren. Für die Praxis empfiehlt der Verband transparente Werbung und schriftliche Kooperationsvereinbarungen, insbesondere bei elektrischen Anschlussarbeiten.