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Nr. 32/26: Trotz Herzerkrankung: Sozialamt muss klimatisiertes Hotel bei Hitze nicht bezahlen

Zusammenfassung

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein herzkranker Sozialhilfeempfänger keinen Anspruch auf die Kostenübernahme für ein klimatisiertes Hotelzimmer während einer Hitzeperiode hat. Entscheidend ist, ob die eigene Wohnung trotz der Erkrankung noch ohne konkrete Gesundheitsgefahr genutzt werden kann, etwa durch Lüften oder das Verlassen der Wohnung in den heißesten Stunden. Da der Mann dies nicht ausreichend darlegen konnte, wurde seine Beschwerde abgewiesen.

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