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VerkR 42/26: Steinschlag durch Lkw: Ein Drittel Mitverschulden wegen zu geringen Abstands

Zusammenfassung

Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass ein Autofahrer bei einem Steinschlag von einem Lkw ein Drittel des Schadens selbst tragen muss, wenn er den Sicherheitsabstand unterschritten hat. Grundsätzlich haftet zwar der Lkw für eine unzureichende Ladungssicherung, doch der Pkw-Fahrer verstößt gegen seine Sorgfaltspflicht, indem er den Abstand vor dem Ausscheren zum Überholen verringert. Infolgedessen erhielt der Kläger nur 957,14 Euro statt der geforderten 1.436,27 Euro.

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