VerkR 38/26: Mountainbiker haftet nach Zusammenstoß mit Fußgängerin auf Waldweg allein
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass ein Mountainbiker nach einem Zusammenstoß mit einer Fußgängerin auf einem gemeinsam genutzten Waldweg allein haftet. Das Gericht stellte fest, dass der Radfahrer seine Geschwindigkeit von etwa 25 km/h nicht ausreichend an die erkannte Unsicherheit der Fußgängerin angepasst und nicht rechtzeitig angehalten hat. Sein Verschulden überwiegt dabei ein mögliches Fehlverhalten der Fußgängerin vollständig.