PM 115 – IVD Süd fordert neue Möglichkeit für Zeitmietverträge bei Erbimmobilien um den Wohnungsmarkt zu entlasten
Zusammenfassung
Der IVD Süd fordert eine Ergänzung des § 575 BGB, um befristete Mietverträge für Erbfälle während laufender Nachlassverfahren zu ermöglichen. So sollen dringend benötigte Wohnungen vermietet und nicht über Jahre leerstehen gelassen werden, was Erben wirtschaftliche Nachteile und dem Wohnungsmarkt Wohnraum entzieht.