BGH: Versicherungsschutz bei Schäden durch Reparatur- oder Umbauarbeiten ausgeschlossen
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 9. September 2026 die Bedeutung von Risikoausschlüssen in der Gebäudeversicherung hervorgehoben. Das Gericht stellte fest, dass Schäden, die durch Reparatur- oder Umbauarbeiten entstehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein können. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Versicherungsbedingungen und Instandhaltungsmaßnahmen eng aufeinander abzustimmen.